Die Verbindung zwischen Zugfahrzeug und Anhänger
erfolgt über ein Kupplungs System.
Am Zugfahrzeug können montiert sein:
Kugelkopfkupplungen, im Jahre 1932 von Franz Knöbel Inhaber der "Fahrzeugfabrik Westfalia - Franz Knöbel & Söhne OHG" in Wiedenbrück entwickelt, finden sich im Kleinanhängerbereich (also bei Pkw und Lieferwagen), da bei ihnen das Ankuppeln im Vergleich zur Maulkupplung einfacher ist.
Hakenkupplungen sind im zivilen öffentlichen Straßenverkehr seit dem Ende der 1970er-Jahre in Deutschland und Österreich verboten, da bei diesen die Gefahr besteht, dass der Anhänger sich während der Fahrt vom Zugfahrzeug trennt.
Über
3,5 to
zulässigem
Anhänger Gesamtgewicht haben sich aus
Sicherheits-
gründen Maulkupplungen
durchgesetzt.
Alle Kupplungen zur Verbindung zwischen Zugfahrzeug und Anhänger sind überwachungspflichtigen Bauteile, deren Ausführung und Prüfung in einer EG-Richtlinie festgelegt sind.
Ältere Zugkugelkupplungs Typen können Sie eventuell über unsere Gesamtaufstellungen für Albe Zugkupplungen und Alko Zugkugelkupplungen und Winterhoff Kupplungen bestimmen.
Wenn Sie Ihre Zugkugelkupplung wechseln wollen, sind Sie nicht an den Kupplungshersteller gebunden. Sie müssen nur darauf achten, dass alle Maße und zulässigen Gewichte an der Ersatzkupplung passen und das Bauteil typgeprüft ist..